BUND LDV: Delegierte fordern Moratorium im Straßenbau und mehr Klima- und Artenschutz – Klimaschutz muss kommunale Pflichtaufgabe werden

19. Oktober 2020 | Klimawandel, Mobilität, Quellen und Bäche, Flüsse & Gewässer, BUND

19.10.20, Mainz. Vergangenen Samstag fand die wegen der Corona-Pandemie verschobene Landesdelegiertenversammlung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz statt, erstmals in digitaler Form.

Die Landesdelegiertenversammlung des BUND Rheinland-Pfalz fand Corona-bedingt zum ersten Mal im Herbst und in digitaler Form statt: für alle eine Herausforderung!

Die etwa 70 Delegierten forderten in ihren Anträgen ein sofortiges Moratorium beim Bau von Bundesfernstraßen. Insbesondere kritisierten sie den derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan. Seine völlig überzogenen Straßenbaupläne seien in hohem Maße klimaschädlich, naturzerstörend und kontraproduktiv für eine zukunftsfähige ökosoziale und nachhaltige ökonomische Entwicklung.

Um den Klimaschutz auch vor Ort voranzubringen fordert das höchste Gremium des Verbands, dass Klimaschutz zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht wird. Regelmäßig werden geplante Klimaschutzmaßnahmen bei Kommunen, die unter Finanzaufsicht der ADD stehen, mit dem Hinweis untersagt, dass es sich um freiwillige Maßnahmen handele, für die kein Geld da sei. „Auf längere Sicht ist es viel teurer mit den Folgen des Klimawandels umzugehen, als jetzt in Klimaschutz zu investieren“, betont Landesvorsitzende Sabine Yacoub, die die Forderung der Versammlung begrüßt.

Weitere wichtige Anliegen des Verbands sind der Artenschutz – der aus Sicht des BUND zu einem wichtigen Wahlkampfthema werden muss – sowie der sorgsame Umgang mit Wasser. So ist es für die Versammlung unverständlich, dass die Landwirtschaft für die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zur Beregnung nichts zahlen muss. „Kostenfreiheit führt, wie allenthalben zu beobachten, zu maßloser Verschwendung und Raubbau. Die Sprenger laufen auch während der größten Tageshitze; ein großer Teil des versprühten Wassers verdunstet, bevor es die Pflanze erreicht hat. Oberflächengewässer fallen monatelang trocken, weil ihr Wasser wegen des zurückweichenden Grundwassers in den Untergrund versickert“, heißt es in der Begründung der Antragsstellenden. Sie fordern deshalb in ihrem einstimmig angenommenen Antrag, dass die Ausnahmen im Wasserentnahmeentgeltgesetz gestrichen werden, sodass auch die Landwirtschaft den „Wassercent“ zahlen muss. 

Für Rückfragen:

Sabine Yacoub, 0174-9971892

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