![](/fileadmin/_processed_/f/0/csm-Position-Geothermie-BUND-RLP-2024-0d89b4345f.png)
Inhalt
Diese Position bezieht sich auf die so genannte Tiefengeothermie, die üblicherweise ab
400 m Tiefe angesetzt wird. Sie behandelt auch die Gewinnung von Lithium aus dem anfallenden Tiefenwasser.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung am 27.04.2024 in Bodenheim.
4 Seiten